Kleingärtnerverein Burg Regenstein 1 e.V.

Mitgliederbereich

Freie Pachtgärten der Anlage Burg Regenstein 1 e.V.

Willkommen beim Kleingärtnerverein „Burg Regenstein 1“ e.V. – deiner ersten Adresse, wenn du einen Kleingartenverein in Blankenburg (Harz) mit Tradition und Herz suchst. Direkt unterhalb der historischen Burg Regenstein gelegen, bieten wir Gartenfreunden ein grünes Zuhause.

Da die Nachfrage nach einem Kleingarten in unserer Region aktuell sehr hoch ist, findest du hier eine Übersicht über unsere freien Gärten sowie wichtige Infos für Bewerber. Werde Teil unserer Gartenfamilie und genieße die Natur in einer der schönsten Anlagen der Harz-Region.

Garten 14

Garten-Nr: 14
Fläche: 283 m²
Baujahr: 1970
Strom: Ja
Wasser: Ja
Laube: Ja
Schuppen: Ja

Einmalige Kosten: 150 €

Jährliche Kosten: 67,70 + Strom €

Der Garten hat wirklich Potenzial, leider ist er stark Verwildert. Das werden fleißige Hände schnell ändern und die suchen wir hier für diesen tollen Garten. Die Laube gibt einiges her , mit kleiner Küche und nennen wir es hier "Wohnraum", anliegend ein kleiner Schuppen und abgerundet durch ein sehr großes Gewächshaus. Eine kleine Terrasse lädt dann auch zum Verschnaufen oder Grillen ein. In Summe ein klasse Garten welcher viel zu bieten hat und da sind wir uns sicher, schnell das eine oder andere Herz erobern wird.

⚠️ Wir müssen Tacheles reden!

  1. Vorstands-Entscheidung: Gärten werden ausschließlich vom Vorstand vergeben.
  2. Mitgliedschaft: Nur Mitglieder können Gärten pachten.
  3. Mindestalter: Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
  4. Regelwerk: Du musst dich zwingend an die Satzung, die Gartenordnung und das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) halten.
  5. Bauliche Änderungen: Jedes Bauvorhaben (Laube, Hochbeete, Gewächshäuser etc.) bedarf vorher eines Antrags beim Vorstand.
  6. Pachtland vs. Eigentum: Es ist ein Pachtgarten! Das Eigentum besteht nur aus den Dingen, welche auf dem Pachtland stehen (z. B. die Laube). Das Land gehört dir nicht.
  7. Kein Einmischen in Verkäufe: Wir als Verein/Vorstand mischen uns nicht in den „Verkauf“ von Lauben oder Gärten ein, da dies nicht erlaubt ist (§ 1 Abs. 1 BKleingG).

🚨 WICHTIG: Ein Wort der Warnung

Ein Pächter darf seinen Garten nicht weiterverpachten, untervermieten oder vor Beendigung des Pachtvertrages veräußern oder Teile davon verkaufen.

Im schlimmsten Fall habt ihr etwas gekauft (z. B. eine teure Laube), der Vorstand lehnt euch anschließend als Mitglied ab, und ihr habt dann kein Nutzungsrecht an dem Grundstück! Es bleibt am Ende nur Ärger und verlorenes Geld.

➡️ Also: Immer im Vorfeld mit dem Vorstand reden!

Hallo! 💬
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Gartenfreund (Ki)
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